Akuter Notfall? Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr. Sichern Sie, soweit gefahrlos möglich, die Situation, leisten Sie Erste Hilfe und wählen Sie 112. Diese Seite ersetzt keine Einsatzkräfte, Rechtsberatung oder individuelle Schadenanweisung.
01Unfall mit einem Fahrschulfahrzeug
Personenschutz und Beweissicherung haben Vorrang. Keine Schuldanerkenntnisse oder vorschnellen Zusagen abgeben.
Menschen schützenUnfallstelle absichern, Warnweste nutzen, Erste Hilfe leisten und bei Verletzten oder Gefahr 112 verständigen.
Daten dokumentierenOrt, Zeit, Beteiligte, Kennzeichen, Kontaktdaten, Zeug:innen und sichtbare Schäden festhalten. Fotos nur gefahrlos aufnehmen.
Polizei prüfenBei Personenschäden, unklarer Lage, erheblichem Schaden, Fahrerflucht oder Streit die Polizei hinzuziehen.
Schaden meldenVersicherer beziehungsweise betreuende Agentur zeitnah informieren und deren weitere Anweisungen beachten.
02Cyberangriff oder gesperrtes System
Nicht hektisch löschen oder neu installieren. Beweise und Systemzustand können für die Aufklärung wichtig sein.
Verbindung trennenBetroffene Systeme vom produktiven Netzwerk und Internet trennen. Nach BSI-Empfehlung nicht vorschnell herunterfahren oder ausschalten.
Zuständige informierenIT-Dienstleister, interne Verantwortliche und, falls vereinbart, den Cyber-Notfallservice oder Versicherer verständigen.
Vorfall festhaltenZeitpunkt, Auffälligkeiten, Meldungen, betroffene Geräte und bereits erfolgte Schritte dokumentieren.
Kommunikation steuernKeine unkoordinierten Aussagen oder Lösegeldzahlungen. Datenschutzverletzungen müssen fachlich und fristgerecht geprüft werden.
03Arbeits- oder Wegeunfall
Auch kleinere Erste-Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert und sensible Gesundheitsdaten geschützt aufbewahrt werden.
VersorgenErste Hilfe leisten; bei schwerer Verletzung 112. Je nach Unfall kann eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt erforderlich sein.
DokumentierenErste-Hilfe-Leistung, Zeit, Ort, Hergang und Beteiligte nachvollziehbar und datenschutzgerecht erfassen.
Meldepflicht prüfenBei mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit ist eine Unfallanzeige an Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderlich.
Frist beachtenDie DGUV nennt für die Unfallanzeige grundsätzlich drei Tage ab Kenntnis der meldepflichtigen Arbeitsunfähigkeit.
04Abmahnung, Forderung oder rechtliches Schreiben
Fristen können kurz sein. Nichts ignorieren, aber auch keine Anerkenntnisse oder inhaltlichen Zusagen ohne Prüfung abgeben.
Eingang sichernSchreiben, Umschlag, Anlagen und Zustelldatum vollständig dokumentieren.
Frist markierenReaktions- und Gerichtstermine sofort im Kalender vermerken und intern eine verantwortliche Person festlegen.
Unterlagen sammelnVerträge, E-Mails, Rechnungen, Gesprächsnotizen und relevante Nachweise geordnet zusammenstellen.
Fachlich prüfen lassenRechtsbeistand und gegebenenfalls Rechtsschutzversicherer rechtzeitig einbeziehen.
05Inhaber:in fällt unerwartet aus
Die wichtigsten Entscheidungen, Zahlungen und Zugänge müssen auch ohne die zentrale Person funktionieren können.
Vertretung aktivierenFestgelegte Vertretung informieren und Entscheidungskompetenzen eindeutig klären.
Betrieb priorisierenPersonalplanung, Prüfungs- und Fahrtermine, Zahlungen und unverzichtbare Vertragspflichten zuerst sichern.
Zugänge nutzenNur dokumentierte und zulässige Vollmachten beziehungsweise Notfallzugänge verwenden; keine Passwörter offen herumreichen.
Finanzielle Folgen prüfenLiquidität, laufende Kosten und mögliche vertragliche Leistungen mit den zuständigen Fachpersonen klären.
Stand: 22. August 2026. Die Inhalte sind allgemeine Erstorientierungen. Maßgeblich sind stets die konkrete Situation, behördliche Vorgaben, Verträge und die Anweisungen zuständiger Einsatz-, Rechts-, IT- und Versicherungsfachleute.